FAQ

Was kostet mich der Service ?

Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei. Wir werden unabhängig von den Energieversorgern bezahlt.

Sie werden von dem Netzbetreiber (z.B. EWE Netz) aufgefordert, zum Wechseltermin den Zählerstand abzulesen. Dies geschieht meist durch Ablesekarten. In diese tragen Sie einfach die Zählerstände ein und schicken die Karte zurück. Der Netzbetreiber informiert dann den alten und den neuen Anbieter über die Zählerstände.

Aufgrund der neuen DSGVO erhalten wir keine Vertragsdaten mehr von Ihrem neuen Anbieter. Rufen Sie uns also kurz an oder schicken uns eine WhatsApp, sobald Sie vom neuen Anbieter die Vertragsunterlagen erhalten haben. Wichtig sind für uns die Beginn- und Vertragsdaten.

Nein, auch für spezielle Bereiche wie Wärmepumpen oder Nachtspeicheröfen haben wir Lösungen für Sie.

Ja, denn die Einspeisevergütungsvereinbarung wurde mit dem Netzbetreiber geschlossen. Sie können für den Eigenverbrauch selbstverständlich den Anbieter wechseln.

Wir wählen aus einem Portfolio von seriösen Anbietern aus, mit denen wir bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Wir achten darauf, nur finanziell gut aufgestellte Lieferanten auszuwählen.

Nein, die Kündigung und die Wechselformalitäten übernehmen wir für Sie!

Wir prüfen laufend die Konditionen und informieren Sie automatisch, wenn es einen günstigeren Anbieter geben sollte. Sie müssen also nichts weiter unternehmen, wir machen das für Sie.

Bitte lehnen Sie diese „Angebote“ freundlich aber bestimmt ab. Meist sind dies Lockangebote, bei denen das böse Erwachen später kommt. Außerdem können wir Sie bei Annahme solcher Angebot in Zukunft nicht mehr betreuen.

Bitte informieren Sie Ihren bestehenden Anbieter umgehend, mindestens aber 4 Woche vor dem Umzugstermin. Im Normalfall erlischt Ihr bestehender Vertrag dann zum Umzugstermin. Für die Energieversorgung in der neuen Wohnung können Sie uns gern wieder ansprechen!

Sie werden auch weiterhin durch den Netzbetreiber und teils durch die Anbieter aufgefordert, die Zählerstände mitzuteilen. Bitte kommen Sie dieser Aufforderung unbedingt nach, nur so können korrekte Abrechnungen erstellt werden! Der Netzbetreiber wird die Zählerstände den alten und neuen Anbietern automatisch mitteilen.

Da die meisten Anbieter eine Zahlung per Lastschrift voraussetzen füllen Sie bitte das SEPA- Formular aus und senden es direkt an die Anbieter.

Privatkunden können meist zwischen einer 12- und 24- Monatspreisgarantie wählen. Im Gewerbebereich können auch langfristige Preisgarantien bis zu 48 Monate angeboten werden.

Einige Anbieter zahlen nach einer gewissen Vertragslaufzeit einen „Bonus“ aus. Optisch reduziert dieser dann die Gesamtkosten pro Jahr. Ohne Bonus liegen die Kosten meist auf gleicher Ebene wie der Grundversorger, teils sogar darüber. Darum prüfen wir immer ganz genau, ob sich für Sie ein Vertrag mit Bonus rentiert. Gern unterbreiten wir Ihnen verschiedene Angebote.

Selbstverständlich haben wir diverse Ökostromanbieter im Portfolio. Auf Ihren Wunsch werden dies bei einem Vergleich gern mit berücksichtigen.

Wichtige Daten sind die Zählernummern, Vertragsnummern, Lieferanschrift, Rechnungsanschrift, Kontoverbindung, Geburtsdatum, Email-Adresse, Telefonnummer und die alte Vertragslaufzeit.

Am besten senden Sie uns (z.B. per WhatsApp) die letzte Abrechnung, dort sind fast alle für uns relevanten Daten bereits vorhanden.

Datenschutz ist uns besonders wichtig. Wir werden Ihre Daten nur für die Vertragsausfertigung nutzen und diese an die Energieanbieter weiterleiten. Eine weitere Verwendung wie z.B. Verkauf oder Vermittlung an Adresshändler ist bei uns ausgeschlossen.

Das kann man pauschal nicht sagen. Je nachdem welche Vertragslaufzeit beim bisherigen Anbieter abgeschlossen worden ist, kann ein Wechsel im besten Fall in 2 Wochen ablaufen.

Nein, es gibt in Deutschland eine staatlich garantierte Versorgungssicherheit. Falls der Netzanbieter den neuen Anbieter noch nicht ins Netz „eingebucht“ haben sollte, springt für diese Zeit wieder der Grundversorger ein.

In diesem Fall wurde der neue Anbieter nicht pünktlich zum Wechselzeitpunkt in das Netz „eingebucht“. Daher tritt für die „Übergangszeit“ wieder der Grundversorger ein. Sie erhalten also nur für diese „Übergangszeit“ eine Vertragsbestätigung. Dieser Vertrag muss nicht separat gekündigt werden, sondern erlischt automatisch ab der Belieferung von dem neuen Anbieter.

Das kommt darauf an, ob in den Nebenkosten bereits die Energie berechnet wird. Wenn Sie eine eigene Therme haben, können Sie meist auch den Gas-Anbieter selber wählen. Falls eine Zentralheizung verbaut wurde, kann ein Wechsel nur vom Vermieter angestoßen werden.

Wenn ein eigener Zähler für Ihre Wohnung/Haus vorhanden ist können Sie den Stromversorger meist selber aussuchen. Fragen Sie im Zweifel sonst Ihren Vermieter.

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